Die Gemeinde Neuberg beabsichtigt, den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl. 11 Fl.Nr. 47/5 der Gemarkung Ravolzhausen teilweise einzuziehen. Die Absicht der Einziehung ist nach § 6a Hessisches Straßengesetz (HStrG) drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 27.07.2026 beschlossen, die Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldweg Flur 11 Flur-Nr. 47/5 der Gemarkung Ravolzhausen durchzuführen. Die Gemeinde Neuberg als Straßenbaubehörde für gemeindliche Wege ist zuständig für die Durchführung des Verfahrens (§ 6a HStrG). Das Verfahren beginnt mit der Bekanntmachung der Absichtserklärung zur Einziehung. Daran schließt sich die Einziehung durch Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung mit erneuter Bekanntmachung an.
Beabsichtigt ist die Einziehung folgender Wegefläche:
Beginn: Fl.Nr. 58/7, Gemarkung Ravolzhausen
Ende: FL.Nr. 11, Gemarkung Ravolzhausen
Länge: 163 m
Begründung: Die Wegefläche wird für öffentliche Zwecke nicht mehr benötigt
Die Pläne und Unterlagen zur Einziehung liegen während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses im Bauamt, In den Gräben 15, 63543 Neuberg, für die Dauer von drei Monaten (bis einschl. 27.01.2027) aus und können in dieser Zeit eingesehen werden. Während der Dauer der Auslegung können auch Anregungen und Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Nach Abschluss der Auslegung ist die Teileinziehung vorgesehen.
Neuberg, 27.10.2026
Gemeinde Neuberg
gez. Eisert
Autorin: Frau Eisert