Ab dem 01.01.2026 stellt die Gemeinde Neuberg kostenlos Restmüllsäcke für Kleinkinder und Menschen mit Einschränkungen zur Verfügung.
Bezugsberechtigt sind:
Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr – Vorlage der Original-Geburtsurkunde erforderlich.
Menschen mit Einschränkungen– Vorlage eines ärztlichen Attests mit dem Hinweis „Inkontinenz“.
Voraussetzung: Der Antragsteller und – bei Kindern – das Kind müssen mit Hauptwohnsitz in Neuberg gemeldet sein.
Ausgabe:
Pro Monat wird ein Restmüllsack ausgegeben. Die Abholung ist für bis zu drei Monate im Voraus möglich (max. 3 Säcke).
Abholort und Zeiten:
Bürgerbüro (Zimmer 5 oder 6), ohne Termin
Montag: 8.00 – 13.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 – 19.00 Uhr
Kontakt:
Frau Kropp: 06183 – 801 28
Frau Heise: 06183 – 801 34
Autor/in: Jörn Schachtner, Bürgermeister