Die Gemeinde Neuberg bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Mithilfe: In der Vergangenheit wurden an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet sogenannte Bordsteinrampen (mobile Überfahrhilfen zwischen Grundstückseinfahrt und Straße) im öffentlichen Raum ausgelegt.
Grundsätzlich ist das Ablegen oder Lagern von privaten Gegenständen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht gestattet. Die Gemeinde hat dies in der Vergangenheit geduldet, um Anwohnerinnen und Anwohnern entgegenzukommen.
Da nun jedoch die kalte Jahreszeit beginnt, müssen diese Bordsteinrampen umgehend entfernt werden. Bei Schnee und Eis können sie erhebliche Gefahren verursachen:
Unter den Rampen kann sich Wasser stauen, das bei Frost gefriert und gefährliche Eisflächen bildet.
Außerdem besteht die Gefahr, dass der Schneepflug eine unter der Schneedecke nicht erkennbare Rampe erfasst. In diesem Fall kann die Rampe weggeschleudert werden und Fahrzeuge beschädigen oder sogar Personen gefährden oder verletzen.
Aus diesen Gründen ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche Bordsteinrampen spätestens bis 30.11.2025 entfernt werden.
Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Mithilfe, damit wir gemeinsam für sichere Straßen und Gehwege in der Winterzeit sorgen können.
Für Rückfragen können Sie sich gerne an das Ordnungsamt der Gemeinde Neuberg wenden. Tel. 06183-80119 (Frau Schmehl) oder 06183-80139 (Frau Williams).
Autorin: Isabel Williams